WIE WERDE ICH
TAXIFAHRERIN / TAXIFAHRER
Berufsmässiger Personentransport Kat. B / BPT 121
Voraussetzung
♦ Fahrpraxis Kategorie B von mindestens 1 Jahr, mind. im 21. Altersjahr.
♦ Kein Führerausweisentzug in den letzten 12 Monaten.
♦ Kein Eintrag im Zentralstrafregister.
♦ Kein Eintrag im ADMAS ( Administrativmassnahmen im Strassenverkehr).
Administrativer – Weg der Anmeldung
Bewerber-/innen wohnhaft im Kanton Bern:
Als Erstes müssen Sie mit einem offiziellen Formular beim Strassenverkehrsamt des Kantons Bern ein Gesuch für die Zulassung zur Führerprüfung der Kategorie B/BPT 121 stellen.
Lernfahrausweisgesuche sind nur noch online auf der Webseite www.be.ch/svsa zu erstellen. Gesuch sauber und korrekt ausfüllen, Kategorie B und 121 anklicken, anschliessend ausdrucken.
Als Beilage zum Gesuch dürfen auf keinen Fall fehlen:
♦ Auszug aus dem Zentralstrafregister beantragen (auf der Poststelle mit amtlichem Ausweis)
oder per Internet auf www.strafregister.admin.ch. Der Auszug darf nicht älter als sechs Monate sein.
♦ Sehtest vom Optiker (nicht älter als 6 Monate).
♦ Neue farbige Passfoto (ohne Kopfbedeckung/Sonnenbrille).
♦ Kopie der Niederlassungsbewilligung oder des Ausländerausweises.
Bewerber-/innen mit Niederlassung in einem anderen Kanton:
Anfragen bei der Motorfahrzeugkontrolle. Das Verfahren ist von Kanton zu Kanton verschieden. Auf Gesuch hin können Sie jedoch die Prüfung im Kanton Bern absolvieren.
Vertrauensärztliche Untersuchung
Nach dem Einreichen des Gesuchs läuft fast alles automatisch. Das heisst, Sie erhalten ein sogenanntes Aufgebot, für eine vertrauensärztliche Untersuchung die Sie je nach alter vorzunehmen müsst, Stufe 2, ab dem 65 Altersjahr Stufe 3. Namen und Adressen finden sie im Internet, unter www.medtraffic.ch von möglichen Vertrauensärzte in Ihrer Region.
Theoretische Prüfung
Nach der vertrauensärztlichen Untersuchung erhalten Sie die Zulassung für die theoretische Führerprüfung. Sie können sich jetzt für die theoretische Führerprüfung anmelden www.svsa.pom.be.ch Die Prüfung umfasst in der Regel die Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 2) Die Theorieprüfung wird durch die Verkehrsprüfzentren im Kanton Bern abgenommen. Unterlagen bei jedem Fahrlehrer für Taxi oder Online erhältlich.
Praktische Prüfung
Nach bestandener theoretischer Prüfung können Sie sich zur praktischen Führerprüfung, am besten über den zuständigen Fahrlehrer anmelde www.svsa.pom.be.ch. Die praktische Prüfung wird ebenfalls beim Verkehrsprüfzentrum abgelegt. Die Prüfung umfasst Verkehr und Manöver. Es wird eine flüssige und saubere Fahrweise von Ihnen verlangt. Nach bestandener praktischer Prüfung erhalten Sie einen neuen Führerausweis mit der Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport BPT Code 121. Dieser Ausweis ist in der ganzen Schweiz gültig.
Kosten
Die Kosten können nur ungefähr bezifferte werden, da Diese von Kandidat- /in zu Kandidat- /in verschieden sind. Es gibt viele Faktoren die Dauer und Kosten beeinflussen können. Sie finden nachstehend eine Auflistung über die einzelnen Teile einer kompletten Ausbildung (Stand Januar 2021).
a) Administratives
Passfoto für Strassenverkehrsamt
Sehtest vom Optiker
Auszug Zentralstrafregister
Gesuch Strassenverkehrsamt
Vertrauensarzt
Theoretische Prüfung Kanton
Praktische Prüfung Kanton
Neuer Eintrag Führerausweis
b) Ausbildung
**Praktischer Unterricht (Kat. BPT)
**Administrationspauschale für prakt. Unterricht
**Einfahren Prüfung und Prüfungszeit
**Nur mit Betriebs- Firmen eigener Fahrlehrer
c) Kostenbeteiligung
Bei einem Vertragsabschluss nach einer Beanstandung lose geleisteten Arbeit, beteiligt sich Bären Taxi AG Bern, an den Kosten des Vertraglich festgelegten Betrages.
Fr. 10.-- ca.
Fr. 15.-- ca.
Fr. 20.--
Fr. 60.--
Fr. 150.-- ca.
Fr. 60.--
Fr. 132.--
Fr. 45.--
Fr. 90.-- pro Lektion
Fr. 65.-- einmalig
Fr. 180.--
Für weitere Fragen und Auskünfte
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail unter bewerbung@baerentaxi.ch mit dem Vermerk Taxichauffeur.